AGB

 

Allgemeine Vertragsbedingungen


Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen der oben genannten 
Hebamme.


Terminverlegung/Terminabsagen

Termine müssen spätestens 24 Stunden vor dem jeweiligen Termin abgesagt/verschoben werden. Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben wurden, werden von der Hebamme privat in Rechnung gestellt.

Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann sie gelegentlich 
Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell wie möglich Bescheid geben und 
das weitere Vorgehen besprechen.

 


Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen dieses Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer 
angemessenen Deckungssumme. Sofern ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu diesem ein selbständiges 
Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.


Privatrechnungen
Private Rechnungen der Hebamme an Selbstzahlerinnen sind innerhalb von 28 Tagen zu bezahlen,
unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB).
Hinweis: Die zahlreichen Tarife der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich beim 
Leistungsumfang und der Höhe der Hebammenhilfe erheblich. Einige preiswerte Tarife schließen 
Hebammenhilfe komplett aus, andere erstatten großzügig. Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt
der verschiedenen Versicherungstarife.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro 
berechnet.